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Besteller-Prinzip

Wir informieren Sie

Seit 2015 gilt in Deutschland das sogenannte „Besteller-Prinzip“, das besagt, dass der Vermieter die Maklerkosten zu tragen hat. Wussten Sie, dass Sie diese Vermieterprovision bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (nach §9 Einkommenssteuergesetz) als Werbungskosten geltend machen können?

Derzeit befassen sich Bundesrat und Bundestag mit einer Nachbesserung des Besteller-Prinzips. Als Ihr langfristiger Partner informieren wir Sie selbstverständlich zeitnah über alles, was sich dadurch ggfs. für Sie ändert.

Wir bieten Ihnen ganzheitliche Lösungen für Ihren individuellen Bedarf

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, das zu Ihren individuellen Anforderungen passt.

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